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   BVerfG, 08.09.2020 - 1 BvR 1038/20   

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https://dejure.org/2020,31749
BVerfG, 08.09.2020 - 1 BvR 1038/20 (https://dejure.org/2020,31749)
BVerfG, Entscheidung vom 08.09.2020 - 1 BvR 1038/20 (https://dejure.org/2020,31749)
BVerfG, Entscheidung vom 08. September 2020 - 1 BvR 1038/20 (https://dejure.org/2020,31749)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung eines isolierten PKH-Antrags mangels Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 114 Abs 1 S 1 ZPO
    Ablehnung eines isolierten PKH-Antrags mangels Vorlage entscheidungerheblicher Unterlagen - Verweisung auf Anlagen aus einem anderen anhängigen Verfahren nicht ausreichend

  • rewis.io

    Ablehnung eines isolierten PKH-Antrags mangels Vorlage entscheidungerheblicher Unterlagen - Verweisung auf Anlagen aus einem anderen anhängigen Verfahren nicht ausreichend

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung eines isolierten PKH-Antrags mangels Vorlage entscheidungerheblicher Unterlagen; Verweisung auf Anlagen aus einem anderen anhängigen Verfahren nicht ausreichend

  • rechtsportal.de

    Ablehnung eines isolierten PKH-Antrags mangels Vorlage entscheidungerheblicher Unterlagen; Verweisung auf Anlagen aus einem anderen anhängigen Verfahren nicht ausreichend

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung eines isolierten PKH-Antrags mangels Vorlage entscheidungerheblicher Unterlagen - Verweisung auf Anlagen aus einem anderen anhängigen Verfahren nicht ausreichend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2020 - 1 BvR 1038/20
    Denn wenn es schon nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, verfassungsrechtlich Relevantes aus in Bezug genommenen, aber zum jeweiligen Verfahren selbst eingereichten Anlagen herauszusuchen (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ), so ist es erst recht nicht seine Aufgabe, diese Anlagen erst aus anderen anhängigen Verfahren zutage zu fördern, um eine ausreichende Grundlage für die verfassungsrechtliche Beurteilung zu erhalten.
  • BVerfG, 05.11.2013 - 1 BvR 2544/12

    Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) im

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2020 - 1 BvR 1038/20
    Unverzichtbar ist mithin eine einigermaßen plausible Minimalbegründung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. November 2013 - 1 BvR 2544/12 -, Rn. 7).
  • BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87

    Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2020 - 1 BvR 1038/20
    Denn wenn es schon nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, verfassungsrechtlich Relevantes aus in Bezug genommenen, aber zum jeweiligen Verfahren selbst eingereichten Anlagen herauszusuchen (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ), so ist es erst recht nicht seine Aufgabe, diese Anlagen erst aus anderen anhängigen Verfahren zutage zu fördern, um eine ausreichende Grundlage für die verfassungsrechtliche Beurteilung zu erhalten.
  • BVerfG, 02.12.2016 - 1 BvR 2014/16

    Erfolglose Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und auf Beiordnung

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2020 - 1 BvR 1038/20
    Dabei kann im isolierten Prozesskostenhilfeverfahren vom Antragsteller erwartet werden, dass die für die Beurteilung der Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde wesentlichen Angaben gemacht und Unterlagen vorgelegt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 -, Rn. 8).
  • VerfGH Bayern, 15.11.2023 - 28-VI-23

    Mangels substanziierter Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer

    Erst recht ist es nicht seine Aufgabe, diese Anlagen aus anderen anhängigen Verfahren zutage zu fördern, um eine ausreichende Grundlage für die verfassungsrechtliche Beurteilung zu schaffen (vgl. zur Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht BVerfG vom 21.2.2018 - 2 BvR 349/14 - juris Rn. 17; vom 8.9.2020 - 1 BvR 1038/20 - juris Rn. 2; Lenz/Hansel, BVerfGG, 3. Aufl. 2020, § 92 Rn. 35 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 15.11.2023 - 33-VI-23

    Anforderungen an eine einstweilige Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

    Erst recht ist es nicht seine Aufgabe, diese Anlagen aus anderen anhängigen Verfahren zutage zu fördern, um eine ausreichende Grundlage für die verfassungsrechtliche Beurteilung zu schaffen (vgl. zur Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht BVerfG vom 21.2.2018 - 2 BvR 349/14 - juris Rn. 17; vom 8.9.2020 - 1 BvR 1038/20 - juris Rn. 2; Lenz/Hansel, BVerfGG, § 92 Rn. 35 m. w. N.).
  • OVG Bremen, 26.02.2021 - 1 B 440/20

    Hausverbot für Gerichtsgebäude

    Auch das BVerfG fordert im isolierten Prozesskostenhilfeverfahren die für die Beurteilung der Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen vorzulegen, wenigstens in der Form einer plausiblen Minimalbegründung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.09.2020 - 1 BvR 1038/20, juris).
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